Info Corona - Haus u.Grund-Königslutter

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Info Corona


Besichtigungen der Wohnung anlässlich
einer Neuvermietung oder eines Verkaufs

Hier gelten die Vorgaben der behördlich verfügten Kontaktsperren. Sie sind in jedem Fall zu beachten, nicht nur wegen ansonsten verwirklichter Ordnungswidrigkeitstatbestände und Straftatbestände sowie Bußgelder, sondern vor allem im Rahmen einer Gesamtverantwortung aus Gründen des Gesundheitsschutzes.



Umzug
zunächst zum Hinweis auf bestehende ordnungsbehördliche Kontaktsperren siehe oben
Statt persönlicher Kontaktaufnahme anlässlich der Rückgabe der Wohnung und der Neuvermietung sollte zunächst auch über eine flexible Termingestaltung nachgedacht werden. Kommt das nicht infrage, bietet es sich an, Abreden per Fernkommunikation zu treffen und die Schlüssel nach Vereinbarung in den Briefkasten einzulegen. Immer ist dringend zu empfehlen, schriftlich klar zu regeln, dass mit einer Wohnungsrückgabe und Wohnungsübernahme in dieser Form keinerlei (konkludente) rechtliche Erklärungen zum Beispiel zur Akzeptanz des vorgefundenen Wohnungszustands verbunden sind. Um den Wohnungszustand festzustellen, bietet es sich an, die Wohnung zu fotografieren und die Fotos in ein Protokoll einzubinden. Entweder unterzeichnet der Mieter, oder ein Zeuge. Bevor man in die Wohnung geht, sollten immer ausreichende gesundheitliche Schutzvorkehrungen getroffen werden. Der Mieter sollte gebeten werden zu bestätigen, dass in der Wohnung seiner Kenntnis nach keine coronabestätigten oder coronaverdächtigen Personen anwesend waren.

 
 
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